Wohin mit dem Elternhaus

Erbe und Grundbuch

Grundbuch nach dem Erbfall in Freiburg berichtigen

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Das Grundbuch für Freiburg führt seit dem 14. Januar 2013 das Amtsgericht Emmendingen, eines von 13 Grundbuchämtern in Baden-Württemberg1. Dorthin schicken Erben den formlosen Antrag auf Berichtigung, zusammen mit Erbschein oder notariellem Testament und Eröffnungsprotokoll. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr. Eine Anreise ist dafür nicht nötig.

Welches Grundbuchamt ist für Freiburg zuständig?

Das Grundbuch für Freiburg führt seit dem 14. Januar 2013 das Amtsgericht Emmendingen, eines von 13 Grundbuchämtern in Baden-Württemberg1. Viele Erben suchen das Grundbuchamt beim Amtsgericht in ihrer Stadt und verlieren so Zeit. In manchen Bundesländern werden die Grundbücher zentral bei wenigen Amtsgerichten geführt.

Zuständig fürStelleAdresse
GrundbuchamtAmtsgericht Emmendingen, Grundbuchamt1Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen

Kontakt: Infothek Telefon 07641 96587-600, Sprechzeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr2. Den Antrag stellen Sie am einfachsten schriftlich per Post. Geben Sie dabei Gemarkung und Grundbuchblatt an, wenn Sie diese aus alten Unterlagen der Eltern kennen, etwa aus dem Kaufvertrag oder dem Grundsteuerbescheid.

Warum muss das Grundbuch nach dem Erbfall berichtigt werden?

Mit dem Tod gehört das Haus sofort den Erben. Im Grundbuch steht aber noch der Verstorbene als Eigentümer. Das Grundbuch ist damit unrichtig. Für einen Verkauf müssen die Erben nicht vorher eingetragen sein, wenn sie das Eigentum übertragen (§ 40 Abs. 1 GBO); den Erbnachweis braucht der Notar trotzdem. Wer das Haus beleihen will, etwa mit einer Grundschuld, muss in der Regel zuerst als Eigentümer eingetragen sein (§ 39 Abs. 1 GBO).

Bei mehreren Erben werden alle gemeinsam als Erbengemeinschaft eingetragen. Werden die Erben erst nach einer Erbauseinandersetzung eingetragen, etwa weil ein Geschwister das Haus übernimmt, gilt die Gebührenfreiheit ebenfalls.

Welche Nachweise verlangt das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt trägt nur ein, wenn die Erbfolge durch bestimmte Urkunden nachgewiesen ist (§ 35 GBO).

NachweisReicht er dem Grundbuchamt?
Erbscheinja
Europäisches Nachlasszeugnisja
Notarielles Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichtsja, bei Zweifeln kann das Grundbuchamt trotzdem einen Erbschein verlangen
Handschriftliches Testament, auch eröffnetnein, ein Erbschein ist nötig
Keine Urkunde, Grundstückswert unter 3.000 EuroAusnahme möglich (§ 35 Abs. 3 GBO)

Nachlassgericht und Grundbuchamt sind getrennte Stellen. Legen Sie dem Antrag deshalb den Nachweis selbst bei. Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, siehe Nachlassgericht und Erbschein in Freiburg.

Wie stellen Sie den Antrag auf Grundbuchberichtigung?

  1. Erbnachweis besorgen. Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, jeweils als Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift.
  2. Antrag formlos schreiben. "Ich beantrage, das Grundbuch auf die Erben des verstorbenen Eigentümers zu berichtigen." Dazu Name, Sterbedatum, Anschrift des Hauses und, falls bekannt, Grundbuchblatt.
  3. Unterschreiben. Für den Berichtigungsantrag genügt die einfache Unterschrift, wenn die Unrichtigkeit durch den Erbnachweis belegt ist (§§ 22, 30 GBO). Bei mehreren Erben ist jeder Miterbe allein antragsberechtigt (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GBO); eingetragen werden alle Erben gemeinsam.
  4. Per Post schicken an das zuständige Grundbuchamt aus der Tabelle oben.
  5. Eintragungsnachricht abwarten. Das Grundbuchamt macht die Eintragung unter anderem dem Antragsteller und dem eingetragenen Eigentümer bekannt (§ 55 Abs. 1 GBO).

Ihr Elternhaus-Fahrplan rechnet die Zwei-Jahres-Frist für die gebührenfreie Berichtigung mit Datum aus und zeigt die nächsten Schritte für alle Erben. Keine Anrufflut: ein fester Ansprechpartner, keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

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Was kostet die Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall?

Die Eintragung der Erben ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht (KV 14110 Anm. Abs. 1 GNotKG). Danach fällt eine volle Gebühr nach Tabelle B an, berechnet nach dem Wert des Grundstücks.

Antrag eingegangenGebührBeispiel Grundstückswert 300.000 EuroBeispiel 600.000 Euro
binnen 2 Jahren nach dem Erbfallkeine0 Euro0 Euro
später, auf Antrag der Erben1,0 Gebühr Tabelle B (KV 14110)635 Euro1.095 Euro
Berichtigung von Amts wegen2,0 Gebühr Tabelle B (KV 14111)1.270 Euro2.190 Euro

Die Kosten für den Erbschein selbst kommen hinzu, falls Sie einen brauchen. Mit einem notariellen Testament entfallen sie oft.

Was passiert, wenn Erben das Grundbuch nicht berichtigen?

Das Grundbuchamt soll die Erben auffordern, die Berichtigung zu beantragen und die Unterlagen zu beschaffen (§ 82 GBO). Gibt es berechtigte Gründe für eine Verzögerung, etwa einen laufenden Erbscheinsstreit, kann es damit warten. Bleiben die Erben untätig, kann das Grundbuchamt die Pflicht mit Zwangsgeld durchsetzen, bis zu 25.000 Euro je Festsetzung (§ 35 FamFG). Notfalls berichtigt es von Amts wegen, dann zum doppelten Gebührensatz (§ 82a GBO, KV 14111 GNotKG).

Wie bekommen Sie einen Grundbuchauszug in Freiburg?

Einen Auszug brauchen Sie für Bank, Makler, Gutachter oder Käufer. Sie erhalten ihn beim zuständigen Grundbuchamt, schriftlich oder während der Sprechzeiten: Infothek Telefon 07641 96587-600, Sprechzeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr2. Als Erbe müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Abs. 1 GBO), am besten mit Erbschein oder eröffnetem Testament. Nach der Berichtigung sind Sie selbst als Eigentümer eingetragen, dann ist das Interesse leicht darzulegen.

Prüfen Sie im Auszug auch die zweite und dritte Abteilung. Dort stehen Rechte Dritter wie Wohnrechte, Wegerechte oder Grundschulden. Steht das Haus auf einem Erbbaurecht, gibt es ein eigenes Erbbaugrundbuch.

Ihr Elternhaus-Fahrplan fasst Grundbuch, Fristen mit Datum, nächste Schritte und eine Wertspanne aus den örtlichen Kaufpreisen zusammen. Sie schicken ihn per Link an alle Miterben, auch an die, die weit entfernt wohnen.

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Häufige Fragen

Wo ist das Grundbuchamt für Freiburg?

Das Grundbuch für Freiburg führt seit dem 14. Januar 2013 das Amtsgericht Emmendingen, eines von 13 Grundbuchämtern in Baden-Württemberg1. Anschrift und Kontakt stehen in der Tabelle oben.

Muss ich persönlich zum Grundbuchamt?

Nein. Der Berichtigungsantrag geht formlos per Post, zusammen mit dem Erbnachweis. Erben, die weit entfernt wohnen, erledigen das vollständig schriftlich.

Wie lange habe ich für die Grundbuchberichtigung Zeit?

Eine feste Frist mit Strafe gibt es nicht, aber die Gebührenfreiheit endet zwei Jahre nach dem Erbfall (KV 14110 GNotKG). Das Grundbuchamt kann die Erben außerdem zur Berichtigung auffordern (§ 82 GBO).

Reicht ein handschriftliches Testament für das Grundbuch?

Nein. Das Grundbuchamt verlangt dann einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis (§ 35 GBO). Nur ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift kann den Erbschein ersetzen.

Können wir das Haus verkaufen, bevor das Grundbuch berichtigt ist?

Den Kaufvertrag können Sie schon vorher beim Notar schließen. Für die Umschreibung auf den Käufer müssen die Erben nicht vorher eingetragen sein (§ 40 Abs. 1 GBO), der Notar braucht aber den Erbnachweis. Wie Erben gemeinsam verkaufen, steht unter Erbengemeinschaft in Freiburg.

Quellen

  1. Amtsgericht Emmendingen, Zuständigkeit
  2. Amtsgericht Emmendingen, Grundbuchamt

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